Bericht : BlnBfDI: Schulen brauchen Unterstützung : aus der RDV 1/2021, Seite 59 bis 60
Bereits im Frühjahr letzten Jahres veröffentlichte die Berliner Datenschutzbehörde Hinweise zum datenschutzkonformen Einsatz von digitalen Lernplattformen sowie zum Einsatz von Videokonferenz-Diensten für Berliner Verantwortliche. Parallel dazu führte sie eine detailliertere Prüfung von verschiedenen VideokonferenzDiensten durch, deren Ergebnis am 3. Juli 2020 veröffentlicht wurde und die deutschlandweit Beachtung fand.
Die Veröffentlichung mit Hinweisen zur Anwendung von Videokonferenzdiensten benennt auch Dienste, deren Nutzung datenschutzkonform möglich ist. Unzulässig ist der Einsatz von Produkten vor allem dann, wenn Software- und Dienstanbieter es sich in den Datenschutzbestimmungen vorbehalten, die personenbezogenen Daten der Schülerinnen und Schüler auch für eigene Zwecke zu verarbeiten, obwohl sie eigentlich weisungsgebundene Auftragnehmer der Schulen sind. Für Schulen, Eltern und Kinder ist dann nicht mehr erkennbar, was mit den personenbezogenen Daten passiert.
Dieses Problem wird verstärkt, wenn Anbieter Daten ohne wirksame Rechtsgrundlage in Staaten außerhalb der Europäischen Union übermitteln. Von der Senatsverwaltung für Bildung fehlen nach wie vor klare Vorgaben zur Auswahl digitaler Lernmittel. Dabei handelt es sich hierbei um eine technisch und rechtlich komplexe Aufgabe, die weit über pädagogische Erwägungen hinausgeht und daher nicht länger den Schulleitungen und Lehrkräften aufgebürdet werden sollte. Die Hauptverwaltung steht hier in der Pflicht, entsprechende Angebote sowohl nach pädagogischen Aspekten als auch nach den Anforderungen des Datenschutzes und der Datensicherheit zu evaluieren und eine für den Einsatz an Berliner Schulen geeignete Vorauswahl zu treffen. Für die Bewertung der datenschutzrechtlichen Anforderungen hat die Datenschutzbehörde der Bildungsverwaltung wiederholt fachliche Unterstützung angeboten. Angesichts der möglichen tiefgehenden Eingriffe in die Grundrechte der Nutzerinnen und Nutzer digitaler Lernmittel muss auch dringend eine gesetzliche Grundlage für die Digitalisierung des Unterrichts geschaffen werden. Hier ist der Gesetzgeber gefragt.
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit begrüßt ausdrücklich das Ziel, mit dem Lernraum Berlin ein eigenes vom Land betriebenes Angebot für digitalen Unterricht an Berliner Schulen zur Verfügung zu stellen. Eine von ihr eingeleitete Prüfung der Plattform hat zunächst noch erhebliche rechtliche und technische Probleme offenbart. Nach einem intensiven Austausch mit der Bildungsverwaltung in den vergangenen Monaten sind nunmehr deutliche Verbesserungen an der Plattform festzustellen. Auch wenn noch immer nicht alle von der Datenschutzbeauftragten geforderten Maßnahmen umgesetzt wurden, befindet sich der Lernraum Berlin mittlerweile auf einem guten Weg. Maja Smoltczyk: „Die Vielzahl an Anfragen, die mich erreicht, zeigt mir, dass es Schulleitungen und Lehrkräften ein wichtiges Anliegen ist, datenschutzkonforme Lehr- und Lernmittel für ihren Unterricht zu nutzen. Sie dürfen dabei nicht länger allein gelassen werden. Nachdem meine Behörde sich seit dem Frühjahr unermüdlich für das Thema eingesetzt hat, geht es nun endlich voran. Ich möchte ausdrücklich klarstellen: Datenschutzgerechte Lösungen sind möglich. Datenschutz ist hier weder Selbstzweck noch Hindernis. Datenschutz ist ein Grundrecht und eine notwendige Grundlage für ein vertrauensvolles und sicheres Arbeiten im digitalen Raum. Kinder und Jugendliche benötigen einen geschützten Raum zum Lernen. So wie ihnen im Klassenzimmer kein Unternehmen über die Schulter guckt, müssen sie auch im digitalen Raum sorglos und unbeobachtet lernen dürfen. Dafür wird sich meine Behörde weiter einsetzen.“
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hat auf ihrer Webseite eine Reihe von Informationen zum Thema Datenschutz in der Pandemie veröffentlicht. Diese sind unter folgendem Link abrufbar: www.datenschutz-berlin.de/coronapandemie
(Pressemitteilung vom 04.12.2020)