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Urteil : Nutzung des Personalausweisfoto zur Fahreridentifizierung (Ls) : aus der RDV 1/2021, Seite 47

(Oberlandesgericht Koblenz, Beschluss vom 2. Oktober 2020 – 3 OWi 6 SsBs 258/20 –)

Archiv RDV
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  1. Die Beiziehung des beim zuständigen Einwohnermeldeamt hinterlegten Personalausweisfotos des Betroffenen zur Fahreridentifizierung in Verkehrsordnungswidrigkeitsverfahren durch die Bußgeldbehörde ist zulässig und stellt keinen Verstoß gegen das Personalausweisgesetz (PauswG) dar.
  1. § 24 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 PAuswG ist im Lichte von § 22 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 PAuswG und des insoweit spezielleren § 25 Abs. 2 Satz 1 PAuswG auszulegen, wonach die Übermittlung von Lichtbildern durch die Passbehörden an die Ordnungsbehörden im Rahmen der Verfolgung von Verkehrsordnungswidrigkeiten ausdrücklich ermöglicht werden sollte.