18. GDD-Sommer-Workshop
DA+

Urteil : Schmerzensgeld nach Art. 82 DS-GVO wegen unerlaubter Weitergabe von Gesundheitsdaten durch den ehemaligen Arbeitgeber an Behörden (hier: Ausländerbehörde und Arbeitsagentur) (Ls) : aus der RDV 1/2021, Seite 58 bis 59

(Arbeitsgericht Dresden, Urteil vom 26. August 2020 – 13 Ca 1046/20 –)

Archiv RDV
Lesezeit 1 Min.

Gibt der Arbeitgeber Gesundheitsdaten ohne ausreichende Rechtsgrundlage an Behörden weiter, so rechtfertigt das – u.a. unter dem Aspekt der Abschreckungswirkung – einen immateriellen Schadensersatz nach Art. 82 DS-GVO in Höhe von 1500,00 €.

(Nicht amtlicher Leitsatz)