Literaturhinweis : Bundesdatenschutzgesetz : aus der RDV 2/2014, Seite 114 bis 115
Wolfgang Däubler/Thomas Klebe/ Peter Wedde/Thilo Weichert, Bundesdatenschutzgesetz, Kompaktkommentar zum BDSG, 4., vollständig neu bearbeitete Auflage, Bund-Verlag, Frankfurt, 2014, 902 S., 89,90 €
Völlig zu Recht hat sich der Gemeinschaftskommentar – der sich bis zur 2. Auflage als „Basiskommentar“ bezeichnete und seit der Vorauflage als „Kompaktkommentar“ im Untertitel ausweist – einen festen Platz unter den immer zahlreicheren BDSG-Erläuterungswerken erworben. Die Kompetenz der Autoren ist unbestritten und das Gewicht ihrer Argumente beachtlich.
Drei der vier Verfasser sind ausgewiesene Experten des Arbeitsrechts – nicht erstaunlich also, dass zur Veranschaulichung diesem Rechtsbereich viele Anwendungsfälle entnommen sind, die gerade auch einem Einsteiger in die Datenschutzmaterie das Gesetz näherbringen. Dass die betreffenden Beispiele und Passagen eine unverkennbare Positionierung der Kommentatoren zeigen, muss man durchaus als Bereicherung bei der Meinungsbildung ansehen: Die Arbeitgeberseite gehört jedenfalls nicht zu dem von ihnen bevorzugt behandelten Adressatenkreis bei der Interpretation einzelner Normen. Insoweit sollte sich der Leser nicht einer kritischen Auseinandersetzung mit manchen Exegesen entziehen.
Gegenüber der Vorauflage hat der Umfang der 4. Auflage um knapp 10 Prozent zugelegt. Dies kommt nicht nur der Aktualisierung der Erläuterungen durch die Verarbeitung neuerer Literatur und Rechtsprechung zugute, sondern auch der Vertiefung einzelner Ausführungen. So werden z.B. bei § 32 BDSG – hier wurde die Kommentierung um ein Viertel umfangreicher – die sozialen Netzwerke behandelt oder bei § 38a BDSG die mit der Bestimmung verbundenen Handlungsmöglichkeiten und mit ihr verfolgten gesetzgeberischen Absichten stärker verdeutlicht und der erste „Umsetzungsfall“ – die Verhaltensregeln der Versicherungswirtschaft – beschrieben. Das Werk ist in inhaltlicher Tiefe, Konzeption und Stil rund und kaum verbesserungsfähig. Die Erläuterungen sind schnörkellos, klar und für jeden verständlich – die Lektüre bereitet Vergnügen. Vielleicht nur ein Hinweis: Bei manchen Ausführungen wurde die Lesbarkeit durch die Einfügung von Zwischenüberschriften erhöht, z.B. bei § 4a BDSG. Dagegen fällt – zugegeben, bei überkritischer Betrachtung – auf, dass an anderen Stellen die Hervorhebung von Satzteilen oder Wortverbindungen durch Fettdruck etwas uneinheitlich und willkürlich erscheint. Der Verzicht auf derartige drucktechnische Betonungen etwa bei § 28 BDSG wirkt sich jedenfalls keineswegs nachteilig aus. Kurzum: Das Werk ist eine hervorragend gelungene Gemeinschaftsarbeit von absoluten Sachkennern. Seine Anschaffung ist ein „Muss“ für jeden, der sich mit dem BDSG zu befassen hat.
(Rechtsanwalt Dr. Georg Wronka, Bonn)