Editorial : Datenschutz in der Warteschleife : aus der RDV 2/2014, Seite 59 bis 60
In diesen Tagen wartet Europa auf wichtige Weichenstellungen des Europäischen Gerichtshofs. Er wird bald die Richtung für die Frage der Vorratsdatenspeicherung ebenso vorgeben, wie er einen rechtlichen Rahmen für den Einsatz von Suchmaschinen stecken wird. Unabhängig davon steht die Datenschutz-Grundverordnung aus. Obwohl das Europäische Parlament sich im März 2014 fast einstimmig für sie ausgesprochen hat, ist das Schicksal ihrer konkreten Ausgestaltung mit Blick auf die in diesem Sommer neu beginnende europäische Legislaturperiode und die schwierigen Verhandlungen im Europäischen Rat ein wenig ungewisser geworden. Ungeachtet dessen warten die Mitgliedstaaten und insbesondere auch Deutschland auf die Vorgaben aus Brüssel und Luxemburg. Das ist unbefriedigend, denn es stehen ausweislich des Koalitionsvertrages von 2013 bedeutende innerstaatliche Regelungen an, die der Gesetzgeber nicht ohne europäischen Rahmen angehen will. Sie reichen von der Vorratsdatenspeicherung bis zum Beschäftigtendatenschutz.
Auch über Europa hinausgehend drängt der Datenschutz zunehmend in den Fokus der Diskussion. Er bestimmt den Fortgang der Verhandlungen über das Freihandelsabkommen zwischen Europa und den Vereinigen Staaten, ebenso die Frage nach der Aussetzung oder Kündigung etwa des Safe Harbour Abkommens. Daneben befassen nationale Gerichte sich etwa mit der Frage der Anwendbarkeit deutschen Rechts bei der Benutzung amerikanischer Dienste auf innerstaatlichem Territorium.
Die wachsende Bedeutung des europäischen und internationalen Datenschutzes haben die Herausgeber der RDV veranlasst, sich diesem Thema einmal im Jahr mit einem Schwerpunktheft zu widmen. Die Hauptbeiträge dieser Ausgabe befassen sich dementsprechend zum einem mit einem Überblick über aktuelle Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs zum Datenschutzrecht. Sie sollen einen Eindruck von der aktuellen Entscheidungslage sowie von anstehenden Entscheidungen geben, zu denen die Generalanwälte bereits votiert haben. Nach diesem Überblick soll das für die Praxis zentrale Thema der Datenschutzerklärungen von Social Media Diensten und das darauf anwendbare Recht erörtert werden. Schließlich geht es im dritten Beitrag um staatliche Schutzpflichten gegen das Ausspähen von Daten durch ausländische Geheimdienste.
Zugleich liegt diesem Heft erstmals eine Sonderveröffentlichung bei, die eine Niederschrift des Eröffnungsvormittages der Datenschutzfachtagung des Jahres 2013 enthält. Sie stand unter der Überschrift „Big Data – Big Responsibility“. Die Beilage enthält neben dem Beitrag von Johannes Masing zum Datenschutz als unterentwickeltes Grundrecht auch alle anderen Vorträge und Wortbeiträge der Kölner Veranstaltung. Die Qualität der Beiträge machte diesen Schritt erforderlich und wir freuen uns, Ihnen diesen Service mit Unterstützung von LLR Rechtsanwälte und der LLR Data Security and Consulting GmbH anbieten zu können. Zugleich danke ich allen Beteiligten für ihre Mitwirkung bei der Umsetzung dieses Projekts.
Rolf Schwartmann
Prof. Dr. Rolf Schwartmann
Leiter der Kölner Forschungsstelle für Medienrecht an der Fachhochschule Köln, Mitherausgeber der Fachzeitschrift RDV sowie Vorstandsvorsitzender der GDD e.V., Bonn