Urteil : Entlassung wegen HIV-Infektion ist diskriminierend (Ls) : aus der RDV 2/2014, Seite 96
(Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19. Dezember 2013 – 6 AZR 190/12 –)
Kündigt der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis eines an einer symptomlosen HIV-Infektion erkrankten Arbeitnehmers in der gesetzlichen Wartezeit des § 1 KSchG, so ist die auf Grund dieser Behinderung erfolgten Kündigung im Regelfall diskriminierend und damit unwirksam. Dies gilt zumindest dann, wenn der Arbeitgeber durch angemessene Vorkehrungen den Einsatz des Arbeitnehmers trotz seiner Behinderung ermöglichen kann.
(Nicht amtliche Leitsätze)