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Urteil : Keine AGG-Entschädigungsansprüche gegenüber Personalvermittler (Ls) : aus der RDV 2/2014, Seite 108

(Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 23. Januar 2013 – 8 AZR 118/13 –)

Archiv RDV
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Ansprüche auf Entschädigung bei Verstößen gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) nach § 15 Abs. 2 müssen gegen den Arbeitgeber gerichtet werden. Wird bei der Ausschreibung von Stellen ein Personalvermittler eingeschaltet, haftet dieser für solche Ansprüche nicht.

(Nicht amtlicher Leitsatz)