Bericht : BITKOM kritisiert Verbandsklagerecht beim Datenschutz: Stellung des Datenschutzbe auftragten wird geschwächt : aus der RDV 2/2015, Seite 105 bis 106
Der Digitalverband BITKOM hat das vom Bundeskabinett beschlossene Verbandsklagerecht beim Datenschutz scharf kritisiert. „Ein starker Datenschutz ist wichtig, aber das Verbandsklagerecht schafft mehr Probleme, als dass es den Verbrauchern tatsächlich nützt“, sagte BITKOM-Präsident Prof. Dieter Kempf. Anders als in anderen Bereichen gebe es mit den Datenschutzbeauftragten in den einzelnen Bundesländern bereits Instanzen, die Verbraucher bei Verstößen gegen das Datenschutzrecht unterstützen. „Die Datenschutzbeauftragten ermitteln, wenn sie Hinweise oder Beschwerden von Verbrauchern erhalten, und leiten bei Bedarf weitere Schritte ein“.
Mit dem Aufbau paralleler Strukturen werde die Stellung der Datenschutzbeauftragten geschwächt. Zudem könnten die Verbraucherschützer schon jetzt gegen Unternehmen klagen, wenn diese in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gegen Datenschutzvorschriften verstoßen. Für Unternehmen, die Daten von Kunden verarbeiten, werde die Rechtsunsicherheit steigen, wenn es verschiedene Rechtswege gibt.
Aus Sicht des BITKOM wird das deutsche Verbandsklagerecht weit über die geplante EU-Datenschutzgrundverordnung hinausgehen. Damit würde das neue deutsche Recht gegen die angestrebte Harmonisierung in der EU verstoßen. Die nationale Regelung werde nur so lange gelten, bis die EU-Datenschutzgrundverordnung in Kraft trete. Positiv wertet der BITKOM, dass der Anwendungsbereich des Gesetzes im Vergleich zu früheren Überlegungen eingeschränkt wurde. So soll ein Verbandsklagerecht nur möglich sein, wenn Unternehmen personenbezogene Daten kommerziell nutzen. Klagen sind dagegen nicht erlaubt, wenn die Unternehmen zur Datenverarbeitung gesetzlich oder vertraglich verpflichtet sind.
(Auszug aus einer BITKOM Pressemitteilung vom 04.02.2015)