Urteil : Zur Reichweite „spruchrichterlicher Tätigkeit“ (Ls) : aus der RDV 2/2015, Seite 89
(Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 2. Dezember 2014 – 1 BvR 3106/09 –)
- Die richterliche Mitteilung von Informationen an nichtverfahrensbeteiligte Dritte ist nicht allein deshalb eine der Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG entzogene spruchrichterliche Tätigkeit, weil sie aus einem laufenden Rechtsstreit heraus erfolgt.
- Vielmehr verlangt das Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz, dass die Übermittlung von Aktenbestandteilen während eines zivilgerichtlichen Verfahren an eine nicht an diesem Verfahren beteiligte Behörde (hier: an die Dienstbehörde eines Beamten) gerichtlich überprüfbar ist.
(Zu 2: Nicht amtlicher Leitsatz)