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Urteil : Speicherung der Eigenschaft „gewalttätig“ im polizeilichen Informationssystem (Ls) : aus der RDV 3/2018, Seite 177

(Oberverwaltungsgericht Saarlouis, Urteil vom 30. Januar 2018 – 2 A 269/16 –)

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  1. Wegen des Eingriffs in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung des Betroffenen setzt die Vergabe des Merkmals „gewalttätig“ in polizeilichen Informationssystemen eine hinreichend bestimmte gesetzliche Ermächtigung und auf Tatsachen beruhende Gründe voraus, die diese Bewertung rechtfertigen.
  1. Mit der gerichtlichen Feststellung kann der Betroffene Ausgleich für den Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung beanspruchen, da aufgrund der für die Beurteilung des Löschungsanspruchs maßgebenden Sach- und Rechtslage des Zeitpunkts der letzten mündlichen Verhandlung ihm diese Rechtsschutzmöglichkeit nicht die Klärung der Rechtmäßigkeit der Erfassung und Speicherung des personengebundenen Merkmals für die Vergangenheit eröffnet (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20.12.2017 – 6 B 14/17 –).