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Urteil : Zur Herausgabe anwaltlicher Hand akten (Ls) : aus der RDV 3/2018, Seite 177

(Landgericht Frankfurt/M., Urteil vom 1. März 2018 – 2-25 O 125/17 –)

Archiv RDV
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  1. Der Anspruch des Auftraggebers auf Herausgabe anwaltlicher Handaktenaus §§ 667, 675 BGB verjährt unabhängig von einer beruflichen Aufbewahrungsfrist nach §§ 195, 199 Abs. 1 BGB. 2. Die berufsrechtliche Pflicht zur Aufbewahrung der Handakte dient in erster Linie Aufsichtszwecken und nicht dem Schutz des Auftraggebers.

(Leitsatz zu 2 nicht amtlich)