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Literaturhinweis : Datenschutz-Grundverordnung/BDSG : aus der RDV 4/2018, Seite 237 bis 238

Jürgen Kühling/Benedikt Buchner (Hrsg.), Datenschutz-Grundverordnung/BDSG, Kommentar, 2. Aufl., 2018, 1624 S., 179,– €

Archiv RDV
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Den meisten der zu der DS-GVO erschienenen Veröffentlichungen und Kommentierungen folgt nunmehr kurzfristig eine die Neufassung des BDSG berücksichtigende Neuauflage nach. Andere Autoren bzw. Verlage hatten zugewartet und legen jetzt ihre die ab dem 25.5.2018 geltende Rechtslage beschreibenden Veröffentlichungen vor. Dabei verfahren die Kommentare unterschiedlich, indem sie entweder die Darstellung des BDSG in die Kommentierung der ergänzten Artikel der DS-GVO einbinden oder das Gesetz gesondert abhandeln. Während im ersten Fall nur die die DS-GVO betreffenden §§ 1–44 BDSG berücksichtigt werden, kommentieren die den zweiten Weg wählenden Werke auch die die Umsetzung der DatSchRl-JI umsetzenden BDSG-Bestimmungen.

Kühling/Buchner haben sich für den zweiten Weg entschieden, wenngleich die Ausführungen zu den den sektorspezifischen Bereich der die Justiz und Polizei betreffenden BDSG-Bestimmungen knapp gehalten wurde. Das Buch hat gegenüber der Vorauflage neue Autoren hinzugewonnen. Der Umfang des Buches wurde um 500 Seiten erweitert. Auch die Kommentierungen des DS-GVO wurde trotz des Abstands von nur einem Jahr zur Erstauflage an der einen oder anderen Stelle ergänzt.

Der Markt wird mit Kommentierungen zum neuen Datenschutzrecht regelrecht überschwemmt. Zu den als DS-GVO Kommentierung fortgeführten „Standard“-BDSG-Kommentierungen traten neue Veröffentlichungen in Gestalt von Hand- und Großkommentaren hinzu. Selbst ein mit Datenschutzfragen „hauptamtlich“ Befasster, wird die je nach Zählweise inzwischen rund ein Dutzend und mehr ausmachende Werke in seiner Bibliothek nicht haben oder jedenfalls bei seiner Arbeit insgesamt berücksichtigen können. Da gilt es eine gezielte Auswahl zu treffen, wobei in die benötigte Handbibliothek der Kühling/Buchner als ein den Bedürfnissen von Wissenschaft und Praxis gleichermaßen gerecht werdender, aber gleichwohl überschaubar gebliebener „Großkommentar“ nicht fehlen sollte.

(Prof. Peter Gola)