Literaturhinweis : EU-Datenschutz-Grundverordnung und BDSG-neu : aus der RDV 6/2018, Seite 345 bis 346
Wolfgang Däubler/Peter Wedde/Thilo Weichert/Imke Sommer, EU-Datenschutz-Grundverordnung und BDSGneu, Kompaktkommentar, Bund-Verlag, Frankfurt, 2018, 1379 S., 99,- €
Bei Gesetzeskommentaren ist es nicht gerade häufig, wenn bereits im Vorwort deutlich gemacht wird, aus welcher Perspektive die vier Bearbeiter die Bestimmungen ausleuchten. „Die Kommentierung… orientiert sich deshalb nicht allein an dem, was im Gesetz angesprochen ist, sondern behandelt insbesondere auch die Auswirkungen auf die abhängige Arbeit.“ Der Beschäftigten- und Verbraucherdatenschutz – „ein zweiter Schwerpunkt liegt auf den datenschutzrechtlichen Interessen der Verbraucher“ – bestimmt maßgeblich die Wertungen und Ziele, von denen sich die Autoren leiten lassen.
Besonders auffällig wird dies bei den Erläuterungen zu § 26 BDSG (Wedde), die mit knapp 80 Seiten fast monographischen Züge tragen. Ihre Kritik an den Unterlassungssünden der Politik hinsichtlich fehlender Arbeitnehmer-spezifischer Regelungen unterstreicht einmal mehr ihre Positionierung.
Das offene Bekenntnis zu ihrer Sichtweise verdient größten Respekt, zumal sich die Arbeit der Verfasser durch eine sorgfältige Ausschöpfung von Schrifttum und Rechtsprechung und durchaus überzeugungsstarke Argumentation auszeichnet. Die Kommentierung verlangt nach kritischer Reflektion, provoziert Widerspruch und fördert auf diese Weise die eigene Positionsbestimmung – ein Kriterium, das nicht viele andere Kommentare kennzeichnet. Kurzum: Das Werk wird wahrscheinlich nicht die einzige Informationsquelle des mit Datenschutzfragen Befassten bilden, liefert aber einen überaus wertvollen Beitrag zur Auseinandersetzung mit dem neuen Recht und sollte deshalb keinesfalls im Literaturbestand fehlen.
Der Kommentar ist auf den Gebrauch im nicht-öffentlichen Bereich zugeschnitten; er verzichtet beispielsweise – entgegen der durch den Titel vielleicht geweckten Erwartung – auf Erläuterungen eines Teils des BDSG, nämlich der für öffentliche Stellen bestimmten §§ 45 ff BDSG, berücksichtigt allerdings die einschlägigen Vorschriften des TMG, des UKlaG und führt mit einem Überblick in das SÜG ein. Eine sehr empfehlenswerte Anschaffung.
(Rechtsanwalt Dr. Georg Wronka, Bonn)