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Bericht : Mahnung durch Computer anruf; Beschluss der DSK vom 23.03.2018 : aus der RDV 6/2018, Seite 342

Archiv RDV
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Eine telefonische Mahnung durch Computeranruf ist wegen der hohen Gefahr, dass eine andere als die betroffene Person die Nachricht erhält und so personenbezogene Daten unbefugt offenbart werden, unzulässig.