Urteil : Zur Unterrichtungspflicht des Arbeit gebers gegenüber dem Wirtschaftsausschuss eines ab hängigen Unternehmens (Ls) : aus der RDV 6/2018, Seite 339
(Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19. Juli 2018 – 21 TaBV 33/18 –)
- Im Konzernverbund ist ein Informationsbeschaffungsanspruch des Wirtschaftsausschusses im abhängigen Unternehmen denkbar, wenn das abhängige Unternehmen über keine ausreichenden Informationen über Planungen und Vorgaben des herrschenden Unternehmens verfügt, die sich auf das abhängige Unternehmen unmittelbar oder mittelbar auswirken können, und der Wirtschaftsausschuss ohne diese Informationen seine Hilfsfunktion für den Betriebsrat nicht sinnvoll erfüllen kann.
- Hingegen lässt § 106 Abs. 2 BetrVG kein Anspruch ableiten, generell über die wirtschaftliche Lage des herrschenden Unternehmens unterrichtet zu werden.