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Urteil : Angemessene Zeitspanne einer Anhörungsfrist (Ls) : aus der RDV 6/2018, Seite 340

(Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 21. März 2018 – 3 Sa 398/17 –)

Archiv RDV
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Ein Zeitraum von weniger als zwei Arbeitstagen zur Abgabe einer Stellungnahme im Rahmen einer Anhörung vor Ausspruch einer Verdachtskündigung ist in der Regel unangemessen zu kurz. Das gilt umso mehr, wenn dem Arbeitsgeber bekannt ist, dass sich der Arbeitnehmer regelmäßig anwaltlich vertreten lässt und der Arbeitnehmer zudem arbeitsunfähig krank ist.